Verfahrenshinweise zum Interessenbekundungsverfahren BioTech Campus Hennigsdorf
Die folgenden Hinweise gelten für die erste Stufe des Verfahrens (Phase 1 – unverbindliche Markterkundung), das von der LSO Life Science Oberhavel GmbH durchgeführt wird.
- Das Interessenbekundungsverfahren dient der unverbindlichen Markterkundung.
- Die Veröffentlichung stellt kein rechtsverbindliches Angebot zum Verkauf des Grundstücks oder des Planungspakets dar.
- Die Interessenbekundung stellt kein verbindliches Kaufangebot dar.
- Es besteht keine Verpflichtung zur Veräußerung.
- Es besteht kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens.
- Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer späteren Verfahrensstufe.
- Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines verbindlichen Bieterverfahrens.
- Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages.
- Kosten und Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet.
- Der zeitliche Ablauf kann im rechtlich zulässigen Rahmen geändert, verlängert, unterbrochen oder beendet werden.
- Die Projektinformationen entsprechen dem dokumentierten aktuellen Stand.
- Eine Baureife oder Genehmigungsfähigkeit wird nicht zugesagt.
- Umfang und Übertragbarkeit vorhandener Planungs-, Nutzungs-, Bearbeitungs- und sonstiger Projektrechte werden gegebenenfalls im weiteren Verfahren konkretisiert.
- Maßgeblich für eine mögliche spätere Transaktion sind ausschließlich die im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen und letztlich die abgeschlossenen Verträge.
Ein mögliches späteres verbindliches Bieterverfahren wäre ein gesondertes Verfahren, dessen Ausgestaltung auf Grundlage der Ergebnisse der Markterkundung festgelegt wird.
